Wie teile ich einen Beitrag bei Instagram?
Wie teile ich einen Beitrag bei Instagram? Papierflieger, Story, Repost Schritt für Schritt. Und die Grenze, ab der Teilen zur eigenen Veröffentlichung wird.
Einen Beitrag bei Instagram teilen Sie über den Papierflieger unter dem Beitrag: Damit schicken Sie ihn per Direktnachricht, legen ihn in Ihre Story oder kopieren den Link. Seit August 2025 gibt es daneben das Repost-Symbol, das einen öffentlichen Beitrag mit Nennung des Urhebers in Ihr Profil übernimmt.
Weniger bekannt ist, wo das Teilen aufhört. Es gibt einen genauen Punkt, an dem aus einem geteilten Beitrag Ihre eigene Veröffentlichung wird. Dieser Punkt ist kein Schalter in den Einstellungen. Er ist ein Handgriff: der Moment, in dem der Beitrag als Datei auf Ihrem Telefon landet.

Wie teile ich einen Beitrag bei Instagram, Schritt für Schritt?
In der App gehen Sie so vor:
- Tippen Sie unter dem Beitrag auf den Papierflieger.
- Wählen Sie einen Kontakt oder eine Gruppe und tippen Sie auf „Senden“.
- Oder tippen Sie in derselben Ansicht auf „Zu Story hinzufügen“. Der Beitrag erscheint dann 24 Stunden lang als Aufkleber in Ihrer Story, mit dem Namen des Urhebers.
- Oder tippen Sie auf „Link kopieren“, um den Beitrag per WhatsApp oder E-Mail weiterzugeben.
- Für einen Repost tippen Sie auf das Symbol mit den zwei Pfeilen in der Leiste unter dem Beitrag. Er landet im Reiter „Reposts“ Ihres Profils und kann im Feed Ihrer Follower erscheinen.
Am Computer verschicken Sie einen Beitrag über den Papierflieger als Nachricht oder kopieren seinen Link. Für die Story brauchen Sie die App. Eigene Beiträge teilen Sie auf demselben Weg. Ist Ihr Konto mit Facebook verknüpft, liegt beim Veröffentlichen zusätzlich ein Schalter für Facebook bereit. Was bei jedem dieser Wege beim Leser ankommt und was zurückbleibt, ist eine eigene Frage.
Fehlt die Story-Option, ist das Konto privat, oder der Urheber hat das Teilen in Storys abgeschaltet. Das ist kein Fehler, sondern der erste Hinweis auf die Schwelle, um die es hier geht.
Wo genau hört Teilen auf und fängt Veröffentlichen an?
Die fünf Wege oben haben eine Gemeinsamkeit. Der Beitrag verlässt nie den Ort, an dem sein Urheber ihn veröffentlicht hat. Ihre Story zeigt auf ihn, Ihr Repost zeigt auf ihn, Ihre Nachricht zeigt auf ihn. Kopiert wird nichts.
Daraus folgt einiges, das man leicht übersieht. Der Name des Urhebers steht immer dabei, ohne dass Sie etwas tun müssen. Ein Tipp führt zum Original zurück. Und der Urheber behält die Kontrolle: Löscht er seinen Beitrag oder stellt er sein Konto auf privat, ist der Beitrag auch bei Ihnen nicht mehr zu sehen. Selbst das Lesezeichen liegt noch auf dieser Seite. „Speichern“ legt den Beitrag in Ihre private Sammlung, nicht als Datei auf Ihr Telefon.
Die Schwelle überschreiten Sie mit einem Screenshot, mit einer App, die Beiträge herunterlädt, oder mit einer Bilddatei, die Ihnen jemand per WhatsApp geschickt hat. Ab diesem Moment gibt es zwei Beiträge. Das Original gehört weiter seinem Urheber. Die Kopie steht in Ihrem Profil, ohne Verbindung zum Original, und sie bleibt stehen, auch wenn das Original längst gelöscht ist.
Einen dritten Zustand gibt es praktisch nicht. Ein Repost mit Nennung ist Teilen. Eine Kopie mit „Foto: @name“ darunter ist eine eigene Veröffentlichung.
Die Quellenangabe ersetzt keine Erlaubnis. Sie erfüllt nur ein Recht, das der Fotograf ohnehin hat.
Was ändert sich rechtlich an dieser Schwelle?
Diesseits der Schwelle nutzen Sie eine Funktion der Plattform, deren Nutzungsbedingungen beide Seiten akzeptiert haben. Der Urheber kann das Teilen jederzeit abschalten. Nach verbreiteter Einschätzung ist das Teilen auf diesem Weg deshalb unproblematisch.
Jenseits der Schwelle gilt das allgemeine Urheberrecht, und das ist in Deutschland streng. Fotos sind geschützt, auch ein schneller Schnappschuss mit dem Handy: § 72 UrhG schützt einfache Lichtbilder 50 Jahre lang. Wer ein fremdes Foto in sein Profil stellt, macht es öffentlich zugänglich. Das darf nach § 19a UrhG nur, wer die Erlaubnis des Rechteinhabers hat.
Sind auf dem Foto Menschen zu erkennen, kommt ein zweites Recht dazu. Nach § 22 des Kunsturhebergesetzes dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden. Der Gast, der das Foto gemacht hat, kann diese Einwilligung nicht für seine Begleitung am Tisch geben.
Der häufigste Irrtum steht in der Bildunterschrift. Viele Profile schreiben „Foto: @name“ unter eine Kopie und halten die Sache damit für erledigt. Die Quellenangabe ersetzt keine Erlaubnis. Sie erfüllt nur ein Recht, das der Fotograf ohnehin hat: genannt zu werden. Für ein Unternehmenskonto wiegt das schwerer, weil die Nutzung gewerblich ist. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung, er beschreibt die Grenze.
Warum liegt jedes Planungs-Tool jenseits der Schwelle?
Werkzeuge, die Beiträge automatisch veröffentlichen, nutzen die offizielle Schnittstelle von Instagram für Business- und Creator-Konten. Diese Schnittstelle nimmt eine Bilddatei unter einer Webadresse und einen Text entgegen. Einen Befehl zum Teilen oder Reposten fremder Beiträge kennt sie nicht.
Alles, was ein Planungs-Tool für Sie veröffentlicht, ist also ein Upload. Es ist Ihre Veröffentlichung, auch wenn Sie nie einen Screenshot gemacht haben. Wer das Foto eines Kunden in einen automatischen Redaktionsplan legt, hat die Schwelle schon beim Einplanen überschritten.
Daraus ergibt sich eine klare Arbeitsteilung. In den automatischen Plan gehört nur Material, dessen Rechte bei Ihnen liegen: Ihre eigenen Fotos, die Texte Ihrer Website, die Fakten zu Ihrem Angebot. Aus genau diesem Stoff lassen sich Beiträge direkt aus Ihrer eigenen Website erzeugen, ohne dass eine fremde Datei im Spiel ist. Fremde Beiträge bleiben ein Handgriff in der App, als Story oder als Repost.
Das Raster zeigt dann Ihre Arbeit, Woche für Woche mit Instagram-Beiträgen aus Ihrem eigenen Material. Der Reiter „Reposts“ zeigt, was Ihre Kunden darüber sagen, jeweils mit deren Namen.

Was tun mit Kundenfotos, auf denen Sie markiert sind?
Markierungen gehören zum Alltag jedes Geschäfts mit Laufkundschaft. Ein Café oder Restaurant sieht jede Woche Tellerfotos von Gästen, die das Lokal markieren. Wie aus Gästen Stammgäste werden, zeigen die Leitfäden für die Gastronomie. Hier geht es nur um ihre Fotos, und dabei hilft eine Frage: Wie lange soll das Foto bei Ihnen sichtbar sein?
Für einen Tag ist die Story der richtige Ort. Markiert Sie ein Gast in seiner Story, bietet Instagram Ihnen selbst an, sie in Ihre Story zu übernehmen. Die Markierung ist die Einladung dazu. Wie Sie einen Beitrag so in die Story teilen, dass er etwas bringt, ist dann eine Frage des Layouts, nicht des Rechts.
Für länger ist der Repost richtig. Er bleibt im Reiter „Reposts“, solange der Gast seinen Beitrag nicht löscht. Das ist kein Nachteil, sondern genau die Kontrolle, die der Gast behalten soll.
Soll das Foto dauerhaft in Ihr Raster oder auf Ihre Website, fragen Sie vorher. Eine kurze Direktnachricht reicht als Anfang: „Dürfen wir Ihr Foto vom Samstag in unserem Instagram-Profil und auf unserer Website zeigen, mit Ihrem Namen?“ Nennen Sie das Foto, die Orte und die Art der Nennung. Heben Sie die Antwort auf. Sind weitere Personen zu erkennen, klären Sie deren Einverständnis ebenfalls, oder wählen Sie ein Foto ohne Gesichter.
Bevor neue Fotos dazukommen, lohnt ein Blick zurück. Öffnen Sie Ihr Raster und gehen Sie die letzten zwölf Beiträge durch. Notieren Sie jeden, dessen Foto nicht von Ihnen stammt und für den keine Erlaubnis vorliegt. Dazu gehört auch das Foto einer Fotografin, deren Vertrag nur die Nutzung auf der Website nennt.
Für jeden dieser Beiträge gibt es zwei saubere Auswege. Sie holen die Erlaubnis schriftlich nach. Oder Sie archivieren den Beitrag, statt ihn zu löschen, und reposten stattdessen das Original, sofern es öffentlich ist. Likes und Kommentare bleiben im Archiv erhalten, und das Foto steht wieder dort, wo es hingehört: bei dem Menschen, der es gemacht hat.
FAQ
Wie teile ich einen fremden Beitrag in meiner Story?
Tippen Sie unter dem Beitrag auf den Papierflieger und dann auf „Zu Story hinzufügen“. Das geht nur bei öffentlichen Konten, deren Inhaber das Teilen in Storys nicht abgeschaltet hat.
Darf ich einen Screenshot eines fremden Beitrags posten?
Nur mit Erlaubnis des Urhebers. Ein Screenshot ist eine Kopie, und wer sie in sein Profil stellt, veröffentlicht ein fremdes Foto. Der Repost-Knopf zeigt den Beitrag ohne Kopie in Ihrem Profil.
Reicht es, den Urheber mit @ zu markieren?
Nein. Die Nennung gehört zu einer erlaubten Nutzung dazu, sie ersetzt die Erlaubnis aber nicht.
Warum kann ich einen Beitrag nicht teilen?
Meist ist das Konto privat. Dann können Sie den Beitrag zwar per Nachricht verschicken, sehen können ihn aber nur Follower dieses Kontos. Oder der Inhaber hat das Teilen in Storys abgeschaltet.
Kann ich eigene Beiträge mehrmals teilen?
Ja, in Ihre Story und per Nachricht, so oft Sie wollen. Eigene Fotos dürfen Sie auch neu hochladen, solange die Rechte bei Ihnen liegen.





